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eingefügt am 31.12.2008 um 21:42 Uhr gemütlich in der Bude zu Sylvester (zu kalt draußen): (Aufnahmeentfernung 9 Meter, ohne Blitz) Der Mond um 17.30 Uhr (Beroflex f8/500 mit Blende 16 und 1/50s Belichtung) |
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eingefügt am 30.12.2008 um 17:23 Uhr Bei Minus 4,5 Grad am Ufer des Ur-Lechs (Blick vom Balkon) |
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eingefügt am 30.12.2008 um 17:13 Uhr Der Biertester nimmt seine Sache ernst (wie das Wörtchen "bierernst" schon sagt) |
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eingefügt am 28.12.2008 um 14:55 Uhr Heute bekamen wir ein Mail mit einem Foto (wahrscheinlich aus der Augsburger Allgemeinen). Es zeigt Dommesner Karl Müller und Lehrling Ulrich Joschke, Foto Fred Schöllhorn. Siehe auch Blogeintrag vom 14.12.2008 um 20:44 Uhr |
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eingefügt am 28.12.2008 um 11:41 Uhr Lichterglanz zum Jahresende |
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eingefügt am 28.12.2008 um 10:52 Uhr nach langem Zögern wieder ein begonnenes Ölbild Im Atelier : |
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eingefügt am 26.12.2008 um 18:36 Uhr Tunnelblick in England |
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eingefügt am 24.12.2008 um 11:51 Uhr Endlich Weihnachten |
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eingefügt am 24.12.2008 um 11:44 Uhr Heilig Abend um 6.25 Uhr schon auf den Beinen und in den Himmel gestarrt |
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eingefügt am 21.12.2008 um 16:39 Uhr Ein bekannter schweizer Komiker spricht bei "Bayern 3 - Stars und Hits" über Restaurantpreise, die Freiheit des Denkens und die Hundemafia (3:31 Min., 3,7 MB). Ausschnitt (ca. 3:31 Min.) als MP3 DateiViel Spaß damit. Jeder weiß natürlich, wie dieser Herr heißt, Emil Steinberger. |
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eingefügt am 21.12.2008 um 11:29 Uhr Der Tag, an dem die Erde stillstand Science Fiction hat ja (im Kino und auch als Roman) unverständlicherweise einen schlechteren Ruf als einigermaßen glaubhafte Beziehungsdramen oder sonstige Normal-Konflikte aus dem menschlichen Leben. Wenn man jedoch die grobe Marschrichtung der Kritiken zu diesem Hollywood-Film betrachtet, dann wird aus ganzer Seele von diesem Werk abgeraten. Kurz gesagt: Nach dem Wagnis (Zeit und Geld), das wir gestern abend dennoch eingingen, läßt sich behaupten, daß die Kritiker sich zu Unrecht beschwert haben. 1. Der Pathos und die subtile Stimmung des ursprünglichen Films aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts werde nicht erreicht. => Wir kennen das Original nicht. Man ist von der Handlung aber emotional sehr berührt, fiebert mit und denkt sich am Ende, daß man sich gerne noch länger in dieser Fiktion wohlgefühlt hätte. 2. Die Effektwut komme zu allem Übel auch noch mit geringer Detailliebe daher. => Wir sind keine Trick-Spezialisten, empfinden aber alle Bilder als glaubhaft / stimmig. 3. Rundherum ein gelungenes Werk, wie es in diesem Genre wenige gibt. Die Science Fiction Fans würden sich solche Filme viel öfter wünschen ! |
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eingefügt am 20.12.2008 um 17:36 Uhr Körperfettmessung In der "alten Apotheke" in Schwabmünchen ließen wir heute unseren Körperfettanteil ermitteln. Es wird eine Gebühr von 1,50 Euro pro Person erhoben. Die Dame war sehr nett und nahm sich Zeit. Gemessen wird am rechten Oberarm (falls man Rechtshänder ist). Es dauert nur ca. zwei Minuten. Unsere Ergebnisse: Und hier die Tabelle mit den Sollwerten: Bei Sportlern können die Fettanteile schnell nach unten ausreißen. Ein gewisser Fettanteil wird vom Körper allerdings benötigt und ist sogar gesund! |
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eingefügt am 14.12.2008 um 20:44 Uhr Freudloses Fotografieren im Augsburger Dom Nach dem Erwerb einer tollen Spiegelreflexkamera mit Stativ wollten wir im Inneren des heimatlichen Augsburger Doms ein paar schöne Fotos machen und stellten deshalb folgende höfliche Anfrage: Daraufhin bekamen wir diese einladende Antwort: Voller Begeisterung machten wir uns auf zum Dom und kramten unser Stativ raus, um wunderbare Bilder zu machen. Aus unserer Erfahrung mit Fotos in englischen Kathedralen hatten wir nämlich festgestellt, dass bei kirchlichen Lichtverhältnissen nur mit Stativ gute Bilder gelingen. Die Kamera war noch nicht mal aufmontiert, schon sprach uns ein junger Mann an, ob wir eine Genehmigung hätten. Er sei der Mesmerlehrling und müsse das fragen, sobald ein Stativ im Spiel wäre. Wir erläuterten den Email-Verkehr und er ließ uns gewähren. Dabei entstand von einer Kirchenbank aus dieses schöne Foto: Doch leider dauerte unsere Freude nicht lange, da kam der Dommesner Karl Müller und verbot uns das Fotografieren mit Stativ. Wir erwähnten wieder den Email-Verkehr und dass darin kein Hinweis auf ein Stativverbot enthalten war und dass außerdem auf den Hinweisschildern in der Kirche keine Rede von Stativen ist : Der Dommesner blieb unbarmherzig und beharrte auf sein Hausrecht: Stativ einpacken und raus und bitte Namen nennen, sonst wird die Polizei gerufen. Man hätte eigentlich von Kirchenmitgliedern mehr Milde und Nächstenliebe erwartet, vor allem, weil ja nicht WIR es waren, die einen Fehler gemacht hatten. Enttäuscht schlichen wir von dannen. Der Augsburger Dom hatte uns jetzt auch nicht vom Hocker gerissen. Es gibt viel schönere Kirchen. |
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eingefügt am 13.12.2008 um 13:17 Uhr Mutige Kajak-Fahrer |
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eingefügt am 06.12.2008 um 9:16 Uhr Abenddämmerung am Ufer des Ur-Lechs |
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eingefügt am 06.12.2008 um 8:52 Uhr Auf Wunsch eines geschätzten Kollegen hier wieder einige selbst gemachte Ölbilder zur gefälligen Betrachtung : |
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eingefügt am 04.12.2008 um 16:52 Uhr Blick Richtung Süden (Zugspitze mit Nachbarn) |
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eingefügt am 04.12.2008 um 14:42 Uhr AVCHD lässt Filme schmelzen Der "Advanced Video Codec High Definition" (AVCHD) wurde 2006 von Sony und Panasonic eingeführt. Er wurde für den Einsatz in handlichen digitalen Camcordern entwickelt, die Filme auf Speicherkarten und Festplatten statt auf Bändern ablegen. Die anfallenden Daten werden dabei ohne allzu großen Verlust komprimiert. AVCHD ist ein Ableger des weit verbreiteten MPEG4-Formats und unterstützt neben 5.1-Klang die Bildformate mit 1280 mal 720 Pixel (720p) sowie 1920 mal 1080 Pixel (1080i/p), die auch auf Blu-ray-Scheiben genutzt werden. Herkömmliche Blu-ray-Abspielgeräte fürs Wohnzimmer oder den PC sind in der Regel problemlos in der Lage, einen mit AVCHD komprimierten Film abzuspielen. Das gilt übrigens auch dann, wenn der Film auf einer DVD vorliegt. Die Bildqualität rangiert dabei - wegen der Komprimierung - unterhalb einer "echten" Blu-ray-Disc, ist aber immer noch deutlich besser als die einer DVD. |
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eingefügt am 04.12.2008 um 14:31 Uhr hungrige Tigerin greift Menschen auf Elefanten an Hier ansehen |
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eingefügt am 29.11.2008 um 20:55 Uhr In der Krypta des Münsters in Westminster (Südengland) |
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eingefügt am 28.11.2008 um 11:20 Uhr Ein bekannter deutscher Komiker (bekannt geworden durch "Was guckst Du") spricht bei "Bayern 3 - Stars und Hits" über das Leben (5 Sek., 50 KB). Ausschnitt (ca. 0:05 Min.) als MP3 DateiViel Spaß damit. Wer weiß, wie dieser Herr heisst ? |
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eingefügt am 21.11.2008 um 15:30 Uhr Hilfe bei der Verwendung von Nahlinsen in der anspruchsvolleren Fotografie Nahlinsen verwendet man, um näher an ein Objekt herantreten zu können. Folgende Formel kommt zur Anwendung: Neue Naheinstellgrenze in Metern = 1 : ((1 : Naheinstellgrenze des Objektivs in Meter) + Dioptrin der Nahlinse) Beispielstabelle bei einer originären Naheinstellgrenze von 45cm:
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eingefügt am 21.11.2008 um 10:41 Uhr Himmelsgucker |
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eingefügt am 16.11.2008 um 15:59 Uhr 8 Badminton-Mannschaften in der Grundschulhalle in Schwabmünchen am 15.11.2008 29 hochauflösende Bilder |
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eingefügt am 16.11.2008 um 15:54 Uhr Fitness-Irrtümer richtig gestellt Hier reinlesen |
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eingefügt am 03.11.2008 um 19:23 Uhr Ohne Worte |
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eingefügt am 03.11.2008 um 19:13 Uhr Dumm-komische Bemerkung gegenüber Polizeibeamten „Herr Oberförster" - StGB § 185 Die Bezeichnung eines Polizeibeamten als „Oberförster" stellt keine strafbare Beleidigung dar. AG Berlin-Tiergarten, Beschl. v. 26. 5. 2008 — (412 Ds) 2 JuJs 186-08 (74/08) Zum Sachverhalt: Mit ihrer Anklageschrift hat die StA dem Angeschuldigten eine Beleidigung zur Last gelegt. Sie warf ihm vor, er habe einem — als Anhalteposten im Rahmen einer Verkehrssonderkontrolle eingesetzten — Polizeikommissar im Vorbeigehen zugerufen: „Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang!" Damit soll der Angeschuldigte in strafbarer Weise die Ehre des Polizeibeamten verletzt haben. Das Amtsgericht hat die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Aus den Gründen: Nun versteht sich der ehrverletzende Charakter dieser Äußerung keineswegs von selbst, ist doch die Tätigkeit im Forstdienst etwa eines Bundeslandes für sich genommen kaum geeignet, den sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert einer Person in Frage zu stellen, vielmehr dürfte es sich bei den dienstlichen Verrichtungen eines Försters in aller Regel um nützliche, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten handeln. Die persönlichen Empfindungen des Adressaten der Äußerung, hier des Polizeikommissars, der sich in seiner Ehre als Polizeibeamter und Mensch angegriffen fühlte, sind nicht maßgeblich für die Frage, ob eine Äußerung ehrverletzenden Inhalts ist oder nicht, vielmehr ist dies durch Auslegung der Äußerung zu ermitteln. Der danach in den Blick zu nehmende „verständige Dritte" jedoch würde einen Zusammenhang mit der Verrichtung forstlicher Tätigkeiten als sachlich unzutreffend hier wohl bestreiten, kaum aber sich in seinem Achtungsanspruch als Person beeinträchtigt sehen. Hieran ändert sich auch dadurch nichts, dass der Angeschuldigte den Polizeibeamten nicht als (bloßen) Förster, sondern als „Oberförster" tituliert hat, wenngleich das Gericht nicht verkennt, dass hiermit eine gewisse sprachliche Nähe zu dem „Oberlehrer" hergestellt ist, der meist kritische und auch bissige, kaum aber beleidigende Charakterisierungen zugeschrieben bekommt. Oberförster war bzw ist die Dienstbezeichnung für einen im höheren bzw. gehobenen Dienst tätigen staatlichen Forstbeamten oder auch Angestellten im Forstdienst. Ob der Geschädigte im vorliegenden Verfahren auch schon auf eine erfolgreiche sechsjährige Tätigkeit im gehobenen Polizeidienst zurückblicken kann, lässt sich der Akte (naturgemäß) nicht entnehmen, jedenfalls wird ein verständiger Dritter die inkriminierte Äußerung auch nicht wegen des Zusatzes „Ober" als beleidigend empfinden, ebenso wenig wie sich ein verständiger Revierförster durch die Bezeichnung als „Oberkommissar" in seinem Ehrgefühl gekränkt sehen würde. Die StA, die die ihr übermittelten Zweifel des Gerichts an der Strafbarkeit in der vom Angeschuldigten getätigten Äußerung unverständlich fand („nicht ansatzweise nachvollziehbar"), hat in ihrer Rückäußerung betont, nicht die Titulierung als „Oberförster" allein stehe in Rede sondern die gesamte Äußerung „Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang!” sei eine strafbare Äußerung der Missachtung. Leider hat die StA versäumt, dem Gericht mitzuteilen, inwiefern die Bezugnahme auf den Wald bzw. die Richtung, in der dieser gelegen sei, der für sich nicht ehrverletzenden Äußerung des Angeschuldigten (s. dazu die vorstehenden Ausführungen) ehrverletzenden Charakter sollte verleihen können. Es mag sein, dass sich nach einer kleinen Weile des Nachdenkens und Assoziierens mit dem Begriff Wald oder Holz Bezeichnungen oder Ausdrücke finden ließen, die, hätte der Angeschuldigten sie ge-braucht, gewiss dem Tatbestand der Beleidigung unterfielen, indessen hat er dies nicht getan, so dass es müßig ist, in dieser Richtung nachzusinnen, worin die Beleidigungsrelevanz des Waldes liegen könnte. Sollte sich herausstellen — das Gericht hat dies nicht geprüft und es auch für nicht erforderlich gehalten —, dass in der unmittelbaren Nähe des Ortes der Handlung sich gar kein Wald befindet oder möglicherweise die vom Angeschuldigten im Zuge seiner Äußerung angegebene Richtung dieses Waldes unzutreffend gewesen sein sollte, so könnte dies dazu führen, dass ein verständiger Dritter sich schwer tun müsste, der Äußerung des Angeschuldigten überhaupt eine sinnvolle Bedeutung abzugewinnen, eine ehrenrührige strafbare Beleidigung ließe sich ihr gleichwohl auch dann nicht entnehmen. Dieser verständige Dritte käme mutmaßlich zu dem Schluss, dass es sich bei der Äußerung des Angeschuldigten um das handelt, was sie auch wirklich darstellt: eine dumme, allenfalls mäßig komische Bemerkung, der man keine weitere Bedeutung beimessen und Beachtung schenken sollte... Das Gericht sieht sich veranlasst, höchst vorsorglich darauf hinzuweisen, dass damit keineswegs einer Nachgiebigkeit gegenüber Beleidigungen von Polizeibeamten das Wort geredet werden soll. Diese sind nicht verpflichtet, sich im Dienst beschimpfen zu lassen, im Gegenteil sollten sie gegen (wirkliche) Beleidigungen in ihrem eigenen Interesse und im Interesse des Ansehens ihres Berufsstands vorgehen und sie nicht ungeahndet lassen. Aber eine Beleidigung liegt nur dann vor, wenn es sich um eine ernstliche Herabwürdigung der Person handelt, nicht aber unterfällt jede flapsige, spöttische Bemerkung dem Tatbestand der Beleidigung gem. § 185 StGB. |
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eingefügt am 21.10.2008 um 19:41 Uhr Ausschnitt aus dem Buch "Stonehenge, Die geheime Pforte", von Bernhard Cornwell, Seite 104, Mitte: Ein Mann wurde während jenes strengen Winters wahnsinnig, verprügelte seine Frau, bis sie starb, und schleuderte dann sein jüngstes Kind in das Hausfeuer; und Sannas kam zu dem Schluß, daß der Mann von einem bösen Geist besessen war. Er wurde zu ihr gebracht, von zwei kräftigen Kriegern zu Boden gedrückt, während Sannas einen Schnitt in seine Kopfhaut machte, das Fleisch ablöste und mit einem kleinen Steinhammer und einer dünnen Feuersteinklinge ein Loch in seinen Schädel schlug. Sie stemmte einen ganzen Kreis aus der Schädeldecke heraus, dann spuckte sie auf sein Gehirn und befahl dem bösen Wesen, herauszukommen. Der Mann überlebte die Tortur, litt jedoch solche Qualen, daß es besser gewesen wäre, er wäre gestorben. |
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eingefügt am 16.10.2008 um 19:32 Uhr englische Ente |
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eingefügt am 15.10.2008 um 16:54 Uhr Jeder dritte Deutsche vertritt die Meinung, daß man erst dann alt ist, wenn man starr und unflexibel geworden ist. |
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